Sicherheiten beim Festgeld

Wenn man die ganze Anlagepalette von kurzfristigen Anlagemöglichkeiten bei den Banken oder Geldinstituten anschaut, so ist Festgeld eine der sichersten Geldanlagen, wenn man sich an einige Regeln bei der Anlage hält. Eine der größten Gefahren, die hier den angelegten Geldern drohen kann, ist eine Zahlungsunfähigkeit derjenigen Bank, bei welcher die Gelder angelegt sind.

Damit das Geld auch bei einem solchen Ausgangspunkt nicht komplett verloren ist, gelten auf EU-Ebene und innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine Anzahl von entsprechenden Sicherungssystemen

Gesetzliche Einlagensicherung sowie das Garantieversprechen der Regierung

In der Bundesrepublik Deutschland stehen hier zwei Systeme zur Verfügung. Auf der einen Seite die gesetzliche Einlagensicherung und der freiwillige Einlagensicherungsfonds der

Sparkassen und Banken.

Für die gesetzliche Einlagensicherung sind in Deutschland beim Festgeld die Empfehlungen der Europäischen Union maßgebened. Seit dem 01. Januar 2001 beträgt hier die Einlagensicherung pro Konto und Kunde 100.000 €. Zusätzlich steht noch die Garantiezusage der Bundesregierung aus dem Jahr 2008. Hier wurde zugesagt, dass die Bundesregierung im Insolvenz-Falle oder ähnlichen Vorkommnissen der Sparkassen oder Banken in Deutschland eine Garantie für Termingelder, Girokonten, Sparbücher sowie Sparbriefe abgibt.

Private Einlagensicherungssysteme

Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung sind in Deutschland schon relativ früh ebenfalls private Einlagensicherungsfonds der Sparkassen und Banken entstanden. Diese bieten eine weitaus höhere Absicherungsgrenze an, welche auch nach ob hin nicht gedeckelt wird.

Über solche Fonds verfügen der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe, der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Raiffeisenbanken und Volksbanken. Bei dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken werden hierbei als Sicherung pro Kunde 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals einer Bank zugrunde gelegt. Dadurch geht dieser Schutz in den Bereich von Milliarden Euro. Dieser Betrag wird von den meisten Anlegern nicht erreicht. Deshalb bieten die neben der gesetzlichen Regelung vorhandenen privaten Systeme bereits ausreichend Schutz.

Wie funktioniert die Einlagensicherung im Ausland?

Gerade im Festgeld-Angebots-Bereich gibt es eine größere Anzahl von renditestarken Angebote von Banken mit dem Stammsitz im Ausland.. Hierbei sollte man sich vorab genau über die jeweilige Einlagensicherung informieren. Wenn der Sitz der Bank sich innerhalb der Europäischen Union befindet, gilt hier die gesetzliche Einlagensicherung, der sich an der Empfehlung der EU anlehnt. Das bedeutet im Normalfall, dass 50.000 Euro zu 100 Prozent abgesichert sind.

Hierbei ist jedoch die entsprechende Finanzlage des jeweiligen Landes zu berücksichtigen. Hier sollte man sich nicht nur an den guten Zinssätzen orientieren. Dabei ist immer jedoch zu beachten, wenn eine Bank , die ihren Sitz im einem anderen Land hat, so muss sich der Anleger im in diesem Land bemühen, dass er sein Geld zurück erhält. Eine solche Vorgehensweise verursacht häufig viel Aufwand und kostet Nerven.

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